Wallpaper

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Der Verein bietet den Mietgliedern zur eindeutigen Erkennung ein spezielles Wallpaper im 4:3 und 16:9 Format. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet dieses Wallpaper auf allen verwendeten Computern zu setzen. Sollten entsprechende Policies am Arbeitsplatz o.ae. das verbieten, kann eine Ausnahmeregel formlos beim Vorstand beantragt werden.