Beitragsordnung: Difference between revisions

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# Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum Ende jedes Quartals fällig.
# Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum Ende jedes Quartals fällig.
# Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied via Email zugeteilt wurde.
# Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.

Revision as of 17:43, 11 February 2013

Vorschlag (!) für die Beitragsordnung

§1 Höhe der Beiträge

  1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2 €.

§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum Ende jedes Quartals fällig.
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.