Beitragsordnung: Difference between revisions

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# Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum Ende jedes Quartals fällig.
# Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum Ende jedes Quartals fällig.
# Optional können Mitgliedsbeiträge auch jährlich im Voraus gezahlt werden. Bei Austritt aus dem Verein gilt jedoch Satzung §5.5 („Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.“)
# Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied via Email zugeteilt wurde.
# Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied via Email zugeteilt wurde.

Revision as of 17:41, 11 February 2013

Vorschlag (!) für die Beitragsordnung

§1 Höhe der Beiträge

  1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2 €.

§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum Ende jedes Quartals fällig.
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied via Email zugeteilt wurde.