Beitragsordnung

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Vorschlag (!) für die Beitragsordnung

§1 Höhe der Beiträge

  1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2 €.

§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum Ende jedes Quartals fällig.
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.