MV: Difference between revisions

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Die letzte MV fand am 2012-10-11 um 20:00 Uhr statt.
Die nächste MV findet am 2016-12-08 um 20:00 Uhr statt.
 
Für die nächste MV hier schonmal TOPs in geeigneter Reihenfolge vorbereitet:


Tagesordnungspunkte:
Tagesordnungspunkte:


# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
#* Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben
# Protokollant für die MV bestimmen
#* Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
#* Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
## Bericht von der rgb2r
# Bericht des Kassenprüfers
# Entlastung des Vorstands
# Entlastung des Vorstands
# Mitgliedsgebühren senken
# Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
# Vorstand 1:1 wiederwählen?
# Satzungsänderung: Vorstand
# Wahl des Vorstands
# Wahl des Vorstands
# Wahl des Kassenprüfers
# Wahl des Kassenprüfers
# Wahl des Schriftführers


== Geplante Satzungsänderung ==
== Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==
 
Der Vorstand hat regelmäßig Probleme die Mitgliedsbeiträge von einzelnen Mitgliedern einzufordern. Damit sich die Schulden beim Verein nicht immer weiter auftürmen wird dem Vorstand mit unten stehender Regelung eine Möglichkeit gegeben, die Mitgliedschaft bei ausstehenden Zahlungen ruhen zu lassen. Weitere Erläuterung und Rückfragen gerne mündlich bei der Aussprache oder vorher auf der internen Mailingliste.
 
Streiche § 5 (6) und ersetze durch:
Der Vorstand kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds jederzeit per Beschluss ruhen lassen, sofern dieses Mitglied mit der Zahlung fälliger Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Während des Ruhens der Mitgliedschaft entfallen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben und es fallen keine weiteren Mitgliedsbeiträge an. Die ruhende Mitgliedschaft geht zum Ende des Quartals wieder in eine aktive über, in dem alle Schulden gegenüber dem Verein beglichen wurden.
 
== Satzungsänderung: Vorstand ==
 
Der Vorstand sieht derzeit in unserem Verein keinen Bedarf für einen Schriftführer. Dieser Posten kümmert sich üblicherweise um sämtlichen Schriftverkehr des Vereins und die Mitgliederverwaltung. Da dies bei uns größtenteils digital passiert und durch den Kassenwart und den Vorsitzenden durchgeführt wird besteht kein Bedarf am seperaten Schriftführer. Des weiteren bekommt die Mitgliederversammlung die Möglichkeit sich bei Abwesenheit des Vorsitzenden selbst einen Versammlungsleiter zu wählen. Dies war in der Satzung bisher nicht vorgesehen. Weitere Erläuterung und Rückfragen gerne mündlich bei der Aussprache oder vorher auf der internen Mailingliste.


§5.2:
Streiche § 8 (6) und ersetze durch:
  Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Inaktivität des Mitglieds,
  Der/die Vorsitzende oder einer seiner/ihrer Stellvertreter leiten die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden oder bei Abwesenheit des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine(n) besondere(n) VersammlungsleiterIn bestimmen.
Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen
Streiche § 8 (7) und ersetze durch:
Personen.
  Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und vom Versammlungsleiter und Protokollant unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorstand oder auf digitalem Weg eingesehen werden.
Streiche in § 10 (1) die Punkte:
§5.6:
  * ein stellvertretender Vorsitzender
Sofern ein Mitglied länger als 150 Kalendertage nicht zu den
  * ein Schriftführer
Treffen/Veranstaltungen des Vereins erscheint, keine
und füge nach „* ein Vorsitzender“ ein:
Mitgliedsbeiträge zahlt und nicht anderweitig
  * zwei stellvertretende Vorsitzende
mit anderen Mitgliedern in Kontakt steht, wird eine formlose Nachricht
Streiche § 10 (3) und ersetze durch:
(im folgenden „1. Nachricht“ genannt) zur Feststellung der Aktivität
  Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der/die KassenwartIn. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine berechtigt den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
an das Mitglied via E-Mail versendet.
  §5.6a:
Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertagen nach Versenden der
1. Nachricht nicht gemeldet hat, wird eine weitere E-Mail versendet
(im folgenden „2. Nachricht“ genannt), die explizit darauf hinweist,
  dass Nicht-Antwort binnen 30 Kalendertagen zur Beendigung der
  Mitgliedschaft führt.
Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertagen nach Versenden der
2. Nachricht noch immer nicht meldet, endet die Mitgliedschaft
aufgrund von Inaktivität.
§5.6b:
  Sofern die 1. oder 2. Nachricht unzustellbar sind (Fachbegriff „bounce“)
wird sieben Kalendertage nach der Unzustellbarkeitsmeldung jeweils ein erneuter
Zustellversuch über komplett separate Infrastruktur (Mailserver, Domain)
  unternommen, um technische Probleme auf Senderseite auszuschließen.
Es gelten die Fristen wie in §5.6a ab dem Datum des erneuten Zustellversuches.
Ist der erneute Zustellversuch ebenfalls unzustellbar („bounce“), endet die
Mitgliedschaft nach Erhalt der Unzustellbarkeitsmeldung.

Revision as of 18:25, 8 December 2016

Die nächste MV findet am 2016-12-08 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Protokollant für die MV bestimmen
  4. Bericht des Vorstands
    1. Bericht von der rgb2r
  5. Bericht des Kassenprüfers
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
  8. Satzungsänderung: Vorstand
  9. Wahl des Vorstands
  10. Wahl des Kassenprüfers

Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Der Vorstand hat regelmäßig Probleme die Mitgliedsbeiträge von einzelnen Mitgliedern einzufordern. Damit sich die Schulden beim Verein nicht immer weiter auftürmen wird dem Vorstand mit unten stehender Regelung eine Möglichkeit gegeben, die Mitgliedschaft bei ausstehenden Zahlungen ruhen zu lassen. Weitere Erläuterung und Rückfragen gerne mündlich bei der Aussprache oder vorher auf der internen Mailingliste.

Streiche § 5 (6) und ersetze durch:

Der Vorstand kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds jederzeit per Beschluss ruhen lassen, sofern dieses Mitglied mit der Zahlung fälliger Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Während des Ruhens der Mitgliedschaft entfallen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben und es fallen keine weiteren Mitgliedsbeiträge an. Die ruhende Mitgliedschaft geht zum Ende des Quartals wieder in eine aktive über, in dem alle Schulden gegenüber dem Verein beglichen wurden.

Satzungsänderung: Vorstand

Der Vorstand sieht derzeit in unserem Verein keinen Bedarf für einen Schriftführer. Dieser Posten kümmert sich üblicherweise um sämtlichen Schriftverkehr des Vereins und die Mitgliederverwaltung. Da dies bei uns größtenteils digital passiert und durch den Kassenwart und den Vorsitzenden durchgeführt wird besteht kein Bedarf am seperaten Schriftführer. Des weiteren bekommt die Mitgliederversammlung die Möglichkeit sich bei Abwesenheit des Vorsitzenden selbst einen Versammlungsleiter zu wählen. Dies war in der Satzung bisher nicht vorgesehen. Weitere Erläuterung und Rückfragen gerne mündlich bei der Aussprache oder vorher auf der internen Mailingliste.

Streiche § 8 (6) und ersetze durch:

Der/die Vorsitzende oder einer seiner/ihrer Stellvertreter leiten die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden oder bei Abwesenheit des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine(n) besondere(n) VersammlungsleiterIn bestimmen.

Streiche § 8 (7) und ersetze durch:

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und vom Versammlungsleiter und Protokollant unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorstand oder auf digitalem Weg eingesehen werden.

Streiche in § 10 (1) die Punkte:

* ein stellvertretender Vorsitzender 
* ein Schriftführer

und füge nach „* ein Vorsitzender“ ein:

* zwei stellvertretende Vorsitzende 

Streiche § 10 (3) und ersetze durch:

Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der/die KassenwartIn. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine berechtigt den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.