MV: Difference between revisions

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Die nächste MV findet am 2013-11-21 um 20:00 Uhr statt.
Die nächste MV findet am 2016-12-08 um 20:00 Uhr statt.


Tagesordnungspunkte:
Tagesordnungspunkte:
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# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
# Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist
# Protokollant für die MV bestimmen
#* Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben
#* Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
#* Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
## Bericht von der rgb2r
# Vereinskonto
# Bericht des Kassenprüfers
# Entlastung des Vorstands
# Entlastung des Vorstands
# Wahl des 1. Vorstands
# Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
# Wahl des 2. Vorstands
# Satzungsänderung: Vorstand
# Wahl des Kassenwarts
# Wahl des Vorstands
# Wahl des Schriftführers
# Wahl des Kassenprüfers
# Wahl des Kassenprüfers


== Vereinskonto ==
== Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==


Wir haben derzeit kein Vereinskonto. Der Grund dafür ist, dass die Bank, bei der wir bisher unser Konto hatten, zugemacht hat. Versuche, ein neues Konto zu eröffnen sind bisher daran gescheitert, dass wir keine Bank gefunden haben, die folgendes erfüllt:
Der Vorstand hat regelmäßig Probleme die Mitgliedsbeiträge von einzelnen Mitgliedern einzufordern. Damit sich die Schulden beim Verein nicht immer weiter auftürmen wird dem Vorstand mit unten stehender Regelung eine Möglichkeit gegeben, die Mitgliedschaft bei ausstehenden Zahlungen ruhen zu lassen. Weitere Erläuterung und Rückfragen gerne mündlich bei der Aussprache oder vorher auf der internen Mailingliste.


* Kostenlose Kontoführung für Vereine
Streiche § 5 (6) und ersetze durch:
* HBCI Online-Banking
Der Vorstand kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds jederzeit per Beschluss ruhen lassen, sofern dieses Mitglied mit der Zahlung fälliger Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Während des Ruhens der Mitgliedschaft entfallen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben und es fallen keine weiteren Mitgliedsbeiträge an. Die ruhende Mitgliedschaft geht zum Ende des Quartals wieder in eine aktive über, in dem alle Schulden gegenüber dem Verein beglichen wurden.
* Bereit die Regelung "Für Rechtsgeschäfte ab einem Wert von 1000 € wird der Verein von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern vertreten." umzusetzen


Folgende Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen wurden bisher vorgeschlagen:
== Satzungsänderung: Vorstand ==


* Kostenpflichtiges Konto einrichten
Der Vorstand sieht derzeit in unserem Verein keinen Bedarf für einen Schriftführer. Dieser Posten kümmert sich üblicherweise um sämtlichen Schriftverkehr des Vereins und die Mitgliederverwaltung. Da dies bei uns größtenteils digital passiert und durch den Kassenwart und den Vorsitzenden durchgeführt wird besteht kein Bedarf am seperaten Schriftführer. Des weiteren bekommt die Mitgliederversammlung die Möglichkeit sich bei Abwesenheit des Vorsitzenden selbst einen Versammlungsleiter zu wählen. Dies war in der Satzung bisher nicht vorgesehen. Weitere Erläuterung und Rückfragen gerne mündlich bei der Aussprache oder vorher auf der internen Mailingliste.
* Satzungsänderungsvorschlag 1: Erweiterung der Doppelvertretung auf alle Rechtsgeschäfte (für jede Überweisung werden 2 Vorstandsmitglieder gebraucht)
* Satzungsänderungsvorschlag 2: Abschaffung der 1000 € Regel (für jede Überweisung reicht 1 Vorstandsmitglied)


=== Satzungsänderungsvorschlag 1 ===
Streiche § 8 (6) und ersetze durch:
 
Der/die Vorsitzende oder einer seiner/ihrer Stellvertreter leiten die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden oder bei Abwesenheit des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine(n) besondere(n) VersammlungsleiterIn bestimmen.
Ersetze §10 Absatz 3 durch
Streiche § 8 (7) und ersetze durch:
 
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und vom Versammlungsleiter und Protokollant unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorstand oder auf digitalem Weg eingesehen werden.
    Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende,
Streiche in § 10 (1) die Punkte:
    der/die KassenwartIn und der/die SchriftführerIn. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
* ein stellvertretender Vorsitzender
    gerichtlich und außergerichtlich. Diese Regelung gilt im Außenverhältnis.
* ein Schriftführer
 
und füge nach „* ein Vorsitzender“ ein:
=== Satzungsänderungsvorschlag 2 ===
* zwei stellvertretende Vorsitzende
 
Streiche § 10 (3) und ersetze durch:
Ersetze §10 Absatz 3 durch
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der/die KassenwartIn. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine berechtigt den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
 
    Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende,
    der/die KassenwartIn und der/die SchriftführerIn. Ein Vorstandsmitglied vertritt den Verein gerichtlich
    und außergerichtlich. Diese Regelung gilt im Außenverhältnis.

Revision as of 18:25, 8 December 2016

Die nächste MV findet am 2016-12-08 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Protokollant für die MV bestimmen
  4. Bericht des Vorstands
    1. Bericht von der rgb2r
  5. Bericht des Kassenprüfers
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
  8. Satzungsänderung: Vorstand
  9. Wahl des Vorstands
  10. Wahl des Kassenprüfers

Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Der Vorstand hat regelmäßig Probleme die Mitgliedsbeiträge von einzelnen Mitgliedern einzufordern. Damit sich die Schulden beim Verein nicht immer weiter auftürmen wird dem Vorstand mit unten stehender Regelung eine Möglichkeit gegeben, die Mitgliedschaft bei ausstehenden Zahlungen ruhen zu lassen. Weitere Erläuterung und Rückfragen gerne mündlich bei der Aussprache oder vorher auf der internen Mailingliste.

Streiche § 5 (6) und ersetze durch:

Der Vorstand kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds jederzeit per Beschluss ruhen lassen, sofern dieses Mitglied mit der Zahlung fälliger Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Während des Ruhens der Mitgliedschaft entfallen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben und es fallen keine weiteren Mitgliedsbeiträge an. Die ruhende Mitgliedschaft geht zum Ende des Quartals wieder in eine aktive über, in dem alle Schulden gegenüber dem Verein beglichen wurden.

Satzungsänderung: Vorstand

Der Vorstand sieht derzeit in unserem Verein keinen Bedarf für einen Schriftführer. Dieser Posten kümmert sich üblicherweise um sämtlichen Schriftverkehr des Vereins und die Mitgliederverwaltung. Da dies bei uns größtenteils digital passiert und durch den Kassenwart und den Vorsitzenden durchgeführt wird besteht kein Bedarf am seperaten Schriftführer. Des weiteren bekommt die Mitgliederversammlung die Möglichkeit sich bei Abwesenheit des Vorsitzenden selbst einen Versammlungsleiter zu wählen. Dies war in der Satzung bisher nicht vorgesehen. Weitere Erläuterung und Rückfragen gerne mündlich bei der Aussprache oder vorher auf der internen Mailingliste.

Streiche § 8 (6) und ersetze durch:

Der/die Vorsitzende oder einer seiner/ihrer Stellvertreter leiten die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden oder bei Abwesenheit des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine(n) besondere(n) VersammlungsleiterIn bestimmen.

Streiche § 8 (7) und ersetze durch:

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und vom Versammlungsleiter und Protokollant unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorstand oder auf digitalem Weg eingesehen werden.

Streiche in § 10 (1) die Punkte:

* ein stellvertretender Vorsitzender 
* ein Schriftführer

und füge nach „* ein Vorsitzender“ ein:

* zwei stellvertretende Vorsitzende 

Streiche § 10 (3) und ersetze durch:

Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der/die KassenwartIn. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine berechtigt den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.