MV: Difference between revisions

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Die nächste MV findet am 2016-12-08 um 20:00 Uhr statt.
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Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.


Tagesordnungspunkte:
Tagesordnungspunkte:


# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
# Feststellung der Beschlussfähigkeit
# Protokollant für die MV bestimmen
# Protokollant für die MV bestimmen
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Vorstands
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# Entlastung des Vorstands
# Entlastung des Vorstands
# Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
# Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
# Satzungsänderung: Vorstand
# Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge
# Wahl des Vorstands
# Wahl des Vorstands
# Wahl des Kassenprüfers
# Wahl des Kassenprüfers
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== Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==
== Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==


Der Vorstand hat regelmäßig Probleme die Mitgliedsbeiträge von einzelnen Mitgliedern einzufordern. Damit sich die Schulden beim Verein nicht immer weiter auftürmen wird dem Vorstand mit unten stehender Regelung eine Möglichkeit gegeben, die Mitgliedschaft bei ausstehenden Zahlungen ruhen zu lassen. Weitere Erläuterung und Rückfragen gerne mündlich bei der Aussprache oder vorher auf der internen Mailingliste.
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.


Streiche § 5 (6) und ersetze durch:
Streiche § 6 und ersetze durch:
  Der Vorstand kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds jederzeit per Beschluss ruhen lassen, sofern dieses Mitglied mit der Zahlung fälliger Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Während des Ruhens der Mitgliedschaft entfallen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben und es fallen keine weiteren Mitgliedsbeiträge an. Die ruhende Mitgliedschaft geht zum Ende des Quartals wieder in eine aktive über, in dem alle Schulden gegenüber dem Verein beglichen wurden.
  Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein exklusives Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.


== Satzungsänderung: Vorstand ==
== Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==


Der Vorstand sieht derzeit in unserem Verein keinen Bedarf für einen Schriftführer. Dieser Posten kümmert sich üblicherweise um sämtlichen Schriftverkehr des Vereins und die Mitgliederverwaltung. Da dies bei uns größtenteils digital passiert und durch den Kassenwart und den Vorsitzenden durchgeführt wird besteht kein Bedarf am seperaten Schriftführer. Des weiteren bekommt die Mitgliederversammlung die Möglichkeit sich bei Abwesenheit des Vorsitzenden selbst einen Versammlungsleiter zu wählen. Dies war in der Satzung bisher nicht vorgesehen. Weitere Erläuterung und Rückfragen gerne mündlich bei der Aussprache oder vorher auf der internen Mailingliste.
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.


Streiche § 8 (6) und ersetze durch:
Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:
  Der/die Vorsitzende oder einer seiner/ihrer Stellvertreter leiten die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden oder bei Abwesenheit des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine(n) besondere(n) VersammlungsleiterIn bestimmen.
  §1 Höhe der Beiträge
Streiche § 8 (7) und ersetze durch:
  Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 €.
  Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und vom Versammlungsleiter und Protokollant unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorstand oder auf digitalem Weg eingesehen werden.
Streiche in § 10 (1) die Punkte:
  §2 Fälligkeit/Zahlungsweise
  * ein stellvertretender Vorsitzender
  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 15. Januar eines jeden Jahres fällig.
  * ein Schriftführer
   
und füge nach „* ein Vorsitzender“ ein:
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.
  * zwei stellvertretende Vorsitzende
Streiche § 10 (3) und ersetze durch:
  Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der/die KassenwartIn. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine berechtigt den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Revision as of 19:30, 8 March 2018

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Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Protokollant für die MV bestimmen
  4. Bericht des Vorstands
    1. Bericht von der rgb2r
  5. Bericht des Kassenprüfers
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
  8. Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge
  9. Wahl des Vorstands
  10. Wahl des Kassenprüfers

Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.

Streiche § 6 und ersetze durch:

Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein exklusives Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.

Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.

Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:

§1 Höhe der Beiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 €.

§2 Fälligkeit/Zahlungsweise
1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 15. Januar eines jeden Jahres fällig.

2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.