MV: Difference between revisions

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Die letzte MV fand am 2012-10-11 um 20:00 Uhr statt.
Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.
 
Für die nächste MV hier schonmal TOPs in geeigneter Reihenfolge vorbereitet:


Tagesordnungspunkte:
Tagesordnungspunkte:


# Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist
# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
#* Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
#* Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
#* Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben zum Amtsgericht gesendet werden
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
# Bericht des Kassenprüfers
# Entlastung des Vorstands
# Entlastung des Vorstands
# Mitgliedsgebühren senken
# Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
# Vorstand 1:1 wiederwählen?
# Beitragsordnungsänderung
# Wahl des Vorstands
# Wahl des Vorstands
# Wahl des Kassenprüfers
# Wahl des Kassenprüfers
# Wahl des Schriftführers


== Geplante Satzungsänderung ==
== Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==
 
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.
 
Streiche § 6 und ersetze durch:
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und die Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein außerordentliches Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.
 
== Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==
 
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.


§5.2:
Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:
  Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Inaktivität des Mitglieds,
  §1 Höhe der Beiträge
Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen
Personen.
   
   
  §5.6:
  1. Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 €. Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.
Sofern ein Mitglied länger als 150 Kalendertage nicht zu den
Treffen/Veranstaltungen des Vereins erscheint, keine
Mitgliedsbeiträge zahlt und nicht anderweitig
mit anderen Mitgliedern in Kontakt steht, wird eine formlose Nachricht
(im folgenden „1. Nachricht“ genannt) zur Feststellung der Aktivität
an das Mitglied via E-Mail versendet.
   
   
  §5.6a:
  2. Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.
Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertagen nach Versenden der
1. Nachricht nicht gemeldet hat, wird eine weitere E-Mail versendet
(im folgenden „2. Nachricht“ genannt), die explizit darauf hinweist,
dass Nicht-Antwort binnen 30 Kalendertagen zur Beendigung der
Mitgliedschaft führt.
   
   
Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertagen nach Versenden der
2. Nachricht noch immer nicht meldet, endet die Mitgliedschaft
aufgrund von Inaktivität.
   
   
  §5.6b:
  §2 Fälligkeit/Zahlungsweise
Sofern die 1. oder 2. Nachricht unzustellbar sind (Fachbegriff „bounce“)
wird sieben Kalendertage nach der Unzustellbarkeitsmeldung jeweils ein erneuter
Zustellversuch über komplett separate Infrastruktur (Mailserver, Domain)
unternommen, um technische Probleme auf Senderseite auszuschließen.
   
   
  Es gelten die Fristen wie in §5.6a ab dem Datum des erneuten Zustellversuches.
  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.
   
   
  Ist der erneute Zustellversuch ebenfalls unzustellbar („bounce“), endet die
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.
Mitgliedschaft nach Erhalt der Unzustellbarkeitsmeldung.

Revision as of 20:41, 8 March 2018

Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Bericht des Vorstands
  4. Bericht des Kassenprüfers
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
  7. Beitragsordnungsänderung
  8. Wahl des Vorstands
  9. Wahl des Kassenprüfers

Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.

Streiche § 6 und ersetze durch:

Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und die Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein außerordentliches Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.

Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.

Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:

§1 Höhe der Beiträge

1. Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 €. Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.

2. Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.


§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.

2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.