MV: Difference between revisions

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Die nächste MV findet am 2013-11-21 um 20:00 Uhr statt.
Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.


Tagesordnungspunkte:
Tagesordnungspunkte:
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# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
# Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist
#* Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben
#* Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
#* Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
# Bericht des Kassenprüfers
# Vereinskonto
# Entlastung des Vorstands
# Entlastung des Vorstands
# Wahl des 1. Vorstands
# Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
# Wahl des 2. Vorstands
# Beitragsordnungsänderung
# Wahl des Kassenwarts
# Wahl des Vorstands
# Wahl des Schriftführers
# Wahl des Kassenprüfers


== Vereinskonto ==
== Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==


Wir haben derzeit kein Vereinskonto. Der Grund dafür ist, dass die Bank, bei der wir bisher unser Konto hatten, zugemacht hat. Versuche, ein neues Konto zu eröffnen sind bisher daran gescheitert, dass wir keine Bank gefunden haben, die folgendes erfüllt:
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.


* Kostenlose Kontoführung für Vereine
Streiche § 6 und ersetze durch:
* HBCI Online-Banking
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und die Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein außerordentliches Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.
* Bereit die Regelung "Für Rechtsgeschäfte ab einem Wert von 1000 € wird der Verein von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern vertreten."


Folgende Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen wurden bisher vorgeschlagen:
== Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==


* Kostenpflichtiges Konto einrichten
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.
* Satzungsänderung: Erweiterung der 1000 Regel auf alle Rechtsgeschäfte (für jede Überweisung werden 2 Vorstandsmitglieder gebraucht)
 
* Satzungsänderung: Abschaffung der 1000 € Regel (für jede Überweisung reicht 1 Vorstandsmitglied)
Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:
§1 Höhe der Beiträge
1. Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 . Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.
2. Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.
§2 Fälligkeit/Zahlungsweise
1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.
2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.

Revision as of 20:41, 8 March 2018

Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Bericht des Vorstands
  4. Bericht des Kassenprüfers
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
  7. Beitragsordnungsänderung
  8. Wahl des Vorstands
  9. Wahl des Kassenprüfers

Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.

Streiche § 6 und ersetze durch:

Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und die Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein außerordentliches Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.

Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.

Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:

§1 Höhe der Beiträge

1. Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 €. Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.

2. Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.


§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.

2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.