MV: Difference between revisions

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Die nächste MV findet am 2014-10-30 um 20:00 Uhr statt.
Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.


Tagesordnungspunkte:
Tagesordnungspunkte:
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# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
# Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist
#* Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben
#* Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
#* Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Vorstands
# Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
# Bericht des Kassenprüfers
# Zuständigkeit des Amtsgerichts
# Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins
# Entlastung des Vorstands
# Entlastung des Vorstands
# Wahl des 1. Vorstands
# Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
# Wahl des 2. Vorstands
# Beitragsordnungsänderung
# Wahl des Kassenwarts
# Wahl des Vorstands
# Wahl des Schriftführers
# Wahl des Kassenprüfers
# Wahl des Kassenprüfers


== Zuständigkeit des Amtsgerichts ==
== Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==


Ende Januar ist die Zuständigkeit für alle Vereine beim Amtsgericht Heidelberg
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.
zum Amtsgericht Mannheim übergegangen. Dies sollte auch in unserer Satzung
verankert sein. Außerdem hat sich die VR-Nummer des Vereins auf VR 333127
geändert.


=== Satzungsänderungsvorschlag ===
Streiche § 6 und ersetze durch:
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und die Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein außerordentliches Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.


Ersetze §1 Absatz 2 durch
== Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==


Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und ist im Vereinsregister beim
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.
Amtsgericht Mannheim eingetragen.


 
Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:
== Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins ==
§1 Höhe der Beiträge
 
Im Jahr 2012 hat sich der Verein FoeBud e.V. in digitalcourage e.V. umbenannt.
1. Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 €. Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.
Dies sollten wir nun auch in unserer Satzung verankern, damit im Falle der
Auflösung der digitalcourage e.V. auch wirklich das Geld zugesprochen bekommt.
2. Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.
 
=== Satzungsänderungsvorschlag ===
 
§2 Fälligkeit/Zahlungsweise
Ersetze §12 Absatz 1 durch
 
1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.
  Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vereinsvermögen dem
Verein digitalcourage e.V. mit Sitz in Bielefeld zuzuführen.
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.

Revision as of 20:41, 8 March 2018

Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Bericht des Vorstands
  4. Bericht des Kassenprüfers
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
  7. Beitragsordnungsänderung
  8. Wahl des Vorstands
  9. Wahl des Kassenprüfers

Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.

Streiche § 6 und ersetze durch:

Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und die Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein außerordentliches Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.

Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.

Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:

§1 Höhe der Beiträge

1. Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 €. Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.

2. Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.


§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.

2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.