MV: Difference between revisions

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Die nächste MV findet am 2015-05-07 um 20:00 Uhr statt.
Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.


Tagesordnungspunkte:
Tagesordnungspunkte:
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# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
# Feststellung der Beschlußfähigkeit
# Schriftführer für die MV bestimmen, sofern der Schriftführer nicht anwesend ist
# Bericht des Vorstands
#* Bitte in plain text oder τεχ mitschreiben
# Bericht des Kassenprüfers
#* Das MV-Protokoll muss unmittelbar nach der MV ins interne Repo eingecheckt werden
# Entlastung des Vorstands
#* Das MV-Protokoll muss am Tag darauf unterschrieben (von zwei anwesenden Vorstandsmitgliedern!) zum Amtsgericht gesendet werden
# Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
# Satzungsänderung §2.3
# Beitragsordnungsänderung
# Satzungsänderung §12.1
# Wahl des Vorstands
# Wahl des Kassenprüfers


== Satzungsänderung §2.3 ==
== Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==
Das Finanzamt will uns unsere Gemeinnützigkeit nur anerkennen, wenn wir die folgende Änderung an unserer Satzung durchführen.


=== Satzungsänderungsvorschlag ===
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.


Ersetze §2 Absatz 3 durch
Streiche § 6 und ersetze durch:
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und die Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein außerordentliches Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.


Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
== Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge ==
Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.


== Satzungsänderung §12.1 ==
Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:
Das Finanzamt will uns unsere Gemeinnützigkeit nur anerkennen, wenn wir die folgende Änderung an unserer Satzung durchführen.
§1 Höhe der Beiträge
 
=== Satzungsänderungsvorschlag ===
1. Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 €. Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.
 
Ersetze §12 Absatz 1 durch
2. Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.
 
  Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vereinsvermögen dem Verein
  digitalcourage e.V. mit Sitz in Bielefeld zuzuführen, der es unmittelbar und
§2 Fälligkeit/Zahlungsweise
ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.
   
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.

Revision as of 20:41, 8 March 2018

Die nächste MV findet am 2018-03-22 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Bericht des Vorstands
  4. Bericht des Kassenprüfers
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge
  7. Beitragsordnungsänderung
  8. Wahl des Vorstands
  9. Wahl des Kassenprüfers

Satzungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Satzung geändert werden.

Streiche § 6 und ersetze durch:

Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und die Zahlungsweise ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Bei einer Änderung der Beitragsordnung erhalten alle Mitglieder ein außerordentliches Austrittsrecht, das innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden muss.

Beitragsordnungsänderung: Mitgliedsbeiträge

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mitgliedsbeitragszahlungen soll diese auf jährliche Zahlungsweise umgestellt werden. Hierzu soll die Beitragsordnung geändert werden.

Ersetze die derzeit gültige Beitragsordnung durch:

§1 Höhe der Beiträge

1. Ab dem 01.01.2019 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 10 €. Bis zum 31.12.2018 beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2 €.

2. Auf Antrag kann der Vorstand abweichende Mitgliedsbeiträge beschließen.


§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zu zahlen und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres oder zum Eintrittsdatum fällig.

2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.