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==Satzungsänderung==
==Satzungsänderung==


Ich beantrage, am Ende von § 4 unserer Satzung neu einzufügen:
Es wird beantragt, am Ende von § 4 unserer Satzung neu einzufügen:


  § 4 (3) Die Mitgliederversammlung verabschiedet einen Verhaltenskodex, der für alle Veranstaltungen und Kommunikationskanäle des Vereins gilt. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Vorstand Mitglieder und Gäste per Beschluss von allen Veranstaltungen und Kommunikationskanälen des Vereins mit Ausnahme der Mitgliederversammlung zeitweise oder dauerhaft ausschließen. Die Anrufung der Mitgliederversammlung gegen diesen Beschluss ist zulässig.
  § 4 (3) Die Mitgliederversammlung verabschiedet einen Verhaltenskodex, der für alle Veranstaltungen und Kommunikationskanäle des Vereins gilt. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Vorstand Mitglieder und Gäste per Beschluss von allen Veranstaltungen und Kommunikationskanälen des Vereins mit Ausnahme der Mitgliederversammlung zeitweise oder dauerhaft ausschließen. Die Anrufung der Mitgliederversammlung gegen diesen Beschluss ist zulässig.


Ich beantrage, §5 (4) unserer Satzung wie folgt zu ändern:
Es wird beantragt, §5 (4) unserer Satzung wie folgt zu ändern:


  Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen - insbesondere nicht geleistete Beitragszahlungen -, den Satzungszweck, '''den von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Verhaltenskodex''' oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Bis zum Beschluss ruht die Mitgliedschaft.
  Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen - insbesondere nicht geleistete Beitragszahlungen -, den Satzungszweck, '''den von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Verhaltenskodex''' oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Bis zum Beschluss ruht die Mitgliedschaft.

Revision as of 18:49, 14 November 2019

Die nächste MV findet am 2019-11-28 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Feststellen, dass eine ordnungsgemäße Einberufung erfolgte
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Bericht des Vorstands
  4. Bericht des Kassenprüfers
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Satzungsänderung und Verhaltenskodex
  7. Wahl des Vorstands
  8. Wahl des Kassenprüfers
  9. Sonstiges

Satzungsänderung

Es wird beantragt, am Ende von § 4 unserer Satzung neu einzufügen:

§ 4 (3) Die Mitgliederversammlung verabschiedet einen Verhaltenskodex, der für alle Veranstaltungen und Kommunikationskanäle des Vereins gilt. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Vorstand Mitglieder und Gäste per Beschluss von allen Veranstaltungen und Kommunikationskanälen des Vereins mit Ausnahme der Mitgliederversammlung zeitweise oder dauerhaft ausschließen. Die Anrufung der Mitgliederversammlung gegen diesen Beschluss ist zulässig.

Es wird beantragt, §5 (4) unserer Satzung wie folgt zu ändern:

Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen - insbesondere nicht geleistete Beitragszahlungen -, den Satzungszweck, den von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Verhaltenskodex oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Bis zum Beschluss ruht die Mitgliedschaft.

Verhaltenskodex

Die folgenden Abschnitte, inkl. der Erläuterungen, sind alle als Teil des zu verabschiedenden Dokuments zu verstehen.

Warum brauchen wir einen Verhaltenskodex?

  • Wir möchten, dass sich auf unseren Veranstaltungen jeder sicher und willkommen fühlt. Insbesondere neue Besucher oder Leute mit schlechten Erfahrungen in anderen Gruppen sollen sich bei uns wohlfühlen können. Wir möchten bereits im Vorfeld die Erwartung kommunizieren, dass Belästigungen und anderes unangenehmes Verhalten bei uns nicht akzeptabel sind. Nur so können neue Leute, die eine unangenehme Erfahrung machen auch wissen, dass es sich hierbei weder um den Normalfall noch um von uns akzeptiertes Verhalten handelt.
  • Wir möchten Vertrauen schaffen, dass wir Berichte über Fehlverhalten ernst nehmen, nicht die Schuld auf das Opfer schieben und jeden Vorfall genau untersuchen, selbst wenn der Vorfall eine Person betrifft, die schon lange bei uns ist oder sich sonstwie in einer herausgehobenen Position befindet.
  • Wir möchten klarstellen, welches Verhalten wir in unserer Community akzeptabel finden. Nicht alle von uns haben den selben Hintergrund oder die gleichen Vorerfahrungen, und indem wir unsere Erwartungen explizit und transparent machen, bringen wir alle auf den selben Stand.
  • Wir möchten einen definierten Prozess haben, wie wir mit unangenehmen Vorfällen umgehen. Dieser Verhaltenskodex schafft die Grundlage für das Vorgehen in solchen Fällen, sowie die Entscheidung, wann so ein Fall vorliegt.

Unser Verhaltenskodex

  • Sei rücksichtsvoll und freundlich im Umgang mit deinen Mitmenschen. Verzichte auf Beleidigungen oder Herabwürdigungen anderer Menschen in unserer Community.
  • Wir möchten einen belästigungsfreien Rahmen für alle schaffen, unabhängig von Herkunft, Ethnizität, Kultur, Nationalität, Hautfarbe, sozialer und wirtschaftlicher Stellung, Bildungsniveau, geschlechtlicher Ausprägung und Identifikation, sexueller Orientierung, Alter, Größe, Familienstatus, politischer Einstellung, Religion, sowie mentaler und physikalischer Leistungsfähigkeit.
  • Wir tolerieren daher keinerlei Belästigung anderer Menschen in irgendeiner Form. Das schließt insbesondere verletzende oder herabwürdigende Kommentare bezüglich einer der vorgenannten Gruppen, bewusste Einschüchterung, Stalking, Verfolgung, unerwünschte Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anderer Personen, wiederholte Störungen von Vorträgen oder anderen Veranstaltungen, gewaltvolle Sprache oder Drohungen, unerwünschten oder unangemessenen körperlichen Kontakt sowie unerwünschte sexuelle Annäherung ein. Wir finden sexualisierte Text- und Bildsprache auf unseren Veranstaltungen unangemessen.
  • Sei achtsam in deiner Wortwahl. Bedenke, dass sexistische, rassistische und anderweitig gruppenbezogen ausschließende Witze beleidigend sein können und dazu führen können, dass sich andere Personen in deinem Umfeld unwohl fühlen. Wir finden daher, dass solche Witze für unsere Community unangemessen sind.
  • Wer mit Ideen von Rassismus, Ausgrenzung und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze. Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruht, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns verbinden. Wir erklären daher das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in unserem Verein oder einer Teilnahme an unseren Veranstaltungen. Dazu gehören insbesondere die Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer rechtsextremen oder rechtsradikalen Organisation. Darunter verstehen wir neben zahlreichen "Freien Kameradschaften" auch beispielsweise Gruppen wie die "Deutsche Liga für Volk und Heimat", DVU, FPÖ, die "Hilfsgemeinschaft Nationaler Gefangener", Lijst Pim Fortuyn (Partij LPF), NPD, ProKöln, Republikaner und Alternative für Deutschland.

Wo gilt unser Verhaltenskodex?

Der Verhaltenskodex gilt in jedem Kontext, der dem Verein klar zuzuordnen ist. Das beinhaltet die folgenden Orte, ohne sich darauf zu beschränken:

  • Die regelmäßigen Chaostreff-Abende und -Stammtische
  • Unregelmäßige Veranstaltungen des Vereins wie die rgb2r oder unsere öffentlichen Workshops
  • Online-Kommunikationskanäle mit Bezug zum Verein wie die IRC-Kanäle #chaos-hd und #noname-ev oder unsere GitHub-Repositories
  • Treffen zwischen Vereinsmitgliedern zur Arbeit an Vereinsthemen und -projekten

Wohin kann ich mich an Problemen wenden?

Wenn du in einen Vorfall verwickelt wirst oder bezeugen kannst, wende dich bitte schnellstmöglich an ein Mitglied des Vorstandes oder an vorstand@noname-ev.de.

Richtlinien zum Melden von Problemen

Bitte zögere nicht, dich zu melden, wenn du unsere Hilfe brauchst. Du brauchst dich nicht sorgen, uns damit zu belästigen, selbst wenn du dich mehrfach an uns wendest. Wir betrachten Meldungen als Möglichkeit, Informationen zu sammeln und bei Bedarf zu handeln: Nur wenn wir Bescheid wissen, können wir etwas tun und gegebenenfalls ähnliche Vorfälle in der Zukunft verhindern. Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine Situation gegen den Verhaltenskodex verstößt, bitten wir dich, dich trotzdem an uns zu wenden. Lieber haben wir ein paar zusätzliche Diskussionen, auf die keine Handlung erfolgt, als dass wir eine wirklich schädliche Verletzung nicht mitbekommen. Wir lasten es dir nicht an, wenn wir finden, dass es sich bei deinem Bericht nicht um eine Verletzung des Verhaltenskodexes handelt. Weiterhin können uns auch solche Meldungen dabei helfen, diesen Verhaltenskodex in Zukunft weiter zu verbessern oder zu konkretisieren.

Wenn du dich schriftlich an uns wendest, informiere uns bitte (soweit du kannst), über:

  • Deine Kontaktdaten
  • Namen (echte oder Nicknamen) der beteiligten Personen oder Zeugen
  • Wann und wo der Vorfall sich ereignet hat
  • Deine eigene Beschreibung des Hergangs
  • Zusätzlicher Kontext, den wir wissen sollten
  • Ob du denkst, dass der Vorfall noch andauert
  • Jegliche andere Informationen, die wir deiner Meinung nach haben sollten

Wenn du einige dieser Informationen nicht oder noch nicht hast, wende dich bitte trotzdem mit den restlichen an uns. Wenn du dich nicht wohl dabei fühlst, die Gespräche mit uns zu führen, kannst du gerne ein Vertrauensperson bestimmen, die sich mit dir oder für dich an uns wendet.

Wenn wir von einem Vorfall erfahren, folgen wir den unten aufgeführten Schritten.

Richtlinien zum Bearbeiten von Vorfällen

Dieser Abschnitt regelt die Richtlinien, denen wir folgen, wenn eine Meldung zu einer Verletzung des Verhaltenskodexes vorliegt. Wir möchten damit für alle transparent machen, wie wir mit solchen Situationen umgehen und gleichzeitig den handelnden Personen Leitlinien an die Hand geben, wie auch unter dem Stress solcher Situationen professionelles Verhalten möglich ist.

Teile dieser Richtlinien handeln von schwerwiegenden Vorfällen, die z.B. Gewalt beinhalten. Das liegt nicht daran, dass solche Vorfälle bei uns üblich wären, sondern daran, dass wir gerne so gut wie möglich vorbereitet sind, selbst wenn es mal schwerwiegendere Vorfälle geben sollte.

Unser Verein hat derzeit kein dediziertes Team zur Bearbeitung von Fällen rund um den Verhaltenskodex, daher werden diese Aufgaben derzeit vom Vorstand ausgeübt. Falls der Vorstand zu einem späteren Zeitpunkt ein Team benennt, dass diese Aufgaben an Stelle des Vorstandes ausübt, wird dies öffentlich bekannt gegeben und die untenstehenden Regelungen gelten entsprechend.

Alle anderen Vereinsmitglieder sind aufgefordert, bei Kenntnisnahme eines solchen Problems der betroffenen Person alle nötige Unterstützung zu gewähren um schnell, sicher und vertraulich mit dem Vorstand in Kontakt zu treten. Wenn kein Vorstandsmitglied erreichbar ist und du der Meinung bist, dass eine sofortige Handlung erforderlich ist, kannst du auch alleine einschreiten. Beispielsweise wäre in folgenden Situationen ein Einschreiten angemessen:

  • Wenn jede Verzögerung einer Reaktion zu weiterem, inakzeptablen Schaden führt, wie z.B. bei fortwährenden oder schwerwiegenden Belästigungen.
  • Wenn du der Meinung bist, dass Personen in direkter, physischer Gefahr sind, kann es angemessen sein, die Polizei zu rufen.
  • Wenn z.B. ein Vortrag den Verhaltenskodex klar oder wiederholt verletzt, z.B. durch Androhung von Gewalt, Belästigungen von anderen oder vielfachen diskriminierenden Äußerungen, kann es angemessen sein, den Vortragenden zu unterbrechen und die Präsentation abzubrechen. Wenn es sich nur um kleinere Vorfälle, wie einzelne unangemessene Witze handelt, ist es verhältnismäßiger, stattdessen hinterher den Vorfall zu melden.

Es ist wesentlich, dass sich die Vorstandsmitglieder selbst vorbildhaft an den Verhaltenskodex halten, um das notwendige Vertrauen herzustellen. Verletzungen von Seiten des Vorstandes können das Vertrauen in diesen Prozess stark beschädigen.

Eingang einer Meldung

Meldungen über Vorfälle rund um den Verhaltenskodex erreichen den Vorstand üblicherweise per E-Mail, persönlich, oder über andere Vereinsmitglieder. Wenn der Bericht von einer dritten Person erhalten wurde, sollte nach Möglichkeit ein Treffen mit der Person herbeigeführt werden, die den Vorfall ursprünglich gemeldet hat. Wenn eine Meldung eingeht, bestätigt der Vorstand den Eingang der Meldung schnellstmöglich, und kommuniziert dabei möglichst verständnisvoll und einfühlsam. Eine verbindliche Aussage, ob es sich bei dem Vorfall um eine Verletzung des Verhaltenskodex handelt oder ob daraus eine Handlung erfolgen wird, kann zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht gegeben werden.

Handeln als Team

Vorstandsmitglieder handeln in diesen Fällen möglichst nie alleine. Selbst bei einfachen Aufgaben wie der Antwort auf eine E-Mail sollten möglichst immer zwei Personen involviert sein. Wenn möglich, soll daher jeder Vorfall vor Ergreifen einer Handlung immer mindestens mit einem anderen Vorstandsmitglied besprochen werden. Die Sicherheit von Menschen vor Bedrohungen hat jedoch immer Vorrang vor formalen Prozessen, daher kann auch jedes Vorstandsmitglied alleine Sofortmaßnahmen treffen, um akute Gefährdungen zu verhindern.

Prüfung der Meldung

Basierend auf der Meldung und anderen Verfügbaren Informationen stellt der Vorstand so gut wie möglich zusammen,

  • was passiert ist
  • ob es sich dabei um eine Verletzung des Verhaltenskodex handelt
  • wer sich fehlverhalten hat, falls sich jemand fehlverhalten hat
  • was eine angemessene Reaktion darauf ist

Jede Meldung und darauf basierende Entscheidung wird schriftlich festgehalten. Selbst wenn das zum aktuellen Zeitpunkt überflüssig erscheinen mag, ist es zu leicht, wichtige Details (insbesondere in der Hektik einer Veranstaltung) schnell zu vergessen.

Im Ergebnis kann der Vorstand eine Reaktion beschließen oder feststellen, dass weitere Informationen erforderlich sind. In letzterem Fall sollen solche Informationen dann schnellstmöglich versucht werden zu ergründen. Gespräche zu diesem Zweck sollten immer von zwei Vorstandsmitgliedern geführt werden.

Interessenskonflikte

So schnell wie möglich, aber spätestens bei der Beratung des Vorfalls, müssen Vorstandsmitglieder mögliche Interessenskonflikte aufzeigen. Hierzu zählen Freundschaften mit einer der involvierten Personen oder alles andere, was eine Neutralität behindert.

Ein Interessenskonflikt bedeutet nicht, dass das jeweilige Vorstandsmitglied an der Beratung des Vorfalls nicht weiter teilnehmen kann, da das in unserer kleinen Community die Beratung von Vorfällen vermutlich insgesamt unmöglich machen würde. Wenn jedoch ein Vorfall eine Person betrifft, die einem Vorstandsmitglied sehr nahe steht, sollte dieses Vorstandsmitglied am Prozess nicht teilnehmen. Der Vorstand entscheidet gemeinsam, wo diese Grenze im Einzelfall zu ziehen ist.

Wenn möglich, sollen Gespräche mit den beteiligten Personen nicht von deren Freunden geführt werden, da dies für alle Beteiligten sehr unangenehm sein kann.

Wenn ein Vorstandsmitglied über einen Vorfall informiert wird, in den ein anderes Vorstandsmitglied verwickelt ist, wird das das betroffene Vorstandsmitglied selbstverständlich nicht in die interne Kommunikation zu dem Vorfall einbezogen, sondern wie ein normales Mitglied behandelt.

Mögliche Reaktionen

Mögliche Reaktionen auf eine Verletzung des Verhaltenskodex durch den Vorstand können zum Beispiel einschließen:

  • Keine Aktion (wenn der Vorstand der Meinung ist, dass keine Verletzung vorlag)
  • Aufforderung, dass eine beteiligte Person ein bestimmtes Verhalten unterlässt
  • Aufforderung, dass eine beteiligte Person den Kontakt zu bestimmten anderen Personen unterlässt
  • Nicht-Veröffentlichung einer Aufnahme eines Vortrags
  • Abbruch eines Vortrags oder einer Veranstaltung
  • Temporärer oder dauerhafter Ausschluss einer Person von Veranstaltungen des Vereins
  • Anrufung der Mitgliederversammlung für ein Vereinsausschlussverfahren

Jegliche Kommunikation mit den betroffenen Parteien wird von zwei Vorstandsmitgliedern geführt und in Notizen protokolliert.

Oberstes Ziel dieses Prozesses ist, den konkreten Vorfall angemessen und fair aufzulösen, nicht eine Bestrafung handelnder Personen. Uns ist bewusst, dass eine abschließende Wahrheitsfindung und lückenlose Beweisführung in vielen Fällen nicht mit vertretbarem Aufwand möglich sein wird. In diesen Fällen hat die Reduktion des Risikos ähnlicher Vorfälle in der Zukunft und die Wiederherstellung einer Atmosphäre, in der sich Betroffene und Mitglieder diskriminierter Gruppen wohl und sicher fühlen, Vorrang.

Beispielsweise ist es daher relevant, ob ein Vorfall absichtlich herbeigeführt wurde oder nicht, insbesondere in leichten Fällen wie z.B. unangemessener Witze. In absichtlichen Fällen oder besonders schweren Fällen werden wir uns eher für gewichtigere Reaktionen entscheiden. Der Vorstand kann hierbei das Verhalten der betroffenen Personen in persönlichen Interaktionen oder digitalen Kommunikationskanälen insgesamt heranziehen, um sich ein vollständiges Bild zu machen.

Information der Betroffenen

Die Person, die den Vorfall gemeldet hat, wird über jegliche getroffenen Maßnahmen und die zugrundeliegenden Gründe informiert.

Öffentliche Aussagen

Grundsätzlich äußert sich der Vorstand nicht öffentlich zu Vorfällen, die einzelne Personen involvieren. Eine Ausnahme stellen Vorfälle dar, die sich besonders öffentlich ereignet haben, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass keine Reaktion erfolgt ist, was das Vertrauen in den Verhaltenskodex beschädigen würde. Der Vorstand entscheidet, ggf. gemeinsam mit betroffenen Personen, in welcher Weise eine Reaktion bekannt gemacht wird. Öffentliche Aussagen werden vorsichtig getroffen, um keine unnötigen persönlichen Informationen preiszugeben und sicherzustellen, dass sich auch in Zukunft alle sicher dabei fühlen, sich an den Vorstand zu wenden.



Dieser Verhaltenskodex basiert zum großen Teil auf Texten der Django-Community und des CCC, wofür wir uns bedanken möchten.