MV: Difference between revisions

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== Geplante Satzungsänderung ==
== Geplante Satzungsänderung ==
Mein Vorschlag:


  §5.2:
  §5.2:
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  §5.6:
  §5.6:
  Sofern ein Mitglied länger als 150 Kalendertage nicht zu den
  Sofern ein Mitglied länger als 150 Kalendertage nicht zu den
  Treffen/Veranstaltungen des Vereins erscheint und nicht anderweitig
  Treffen/Veranstaltungen des Vereins erscheint, keine
Mitgliedsbeiträge zahlt und nicht anderweitig
  mit anderen Mitgliedern in Kontakt steht, wird eine formlose Nachricht
  mit anderen Mitgliedern in Kontakt steht, wird eine formlose Nachricht
  (im folgenden „1. Nachricht“ genannt) zur Feststellung der Aktivität
  (im folgenden „1. Nachricht“ genannt) zur Feststellung der Aktivität
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  §5.6a:
  §5.6a:
Sofern die 1. Nachricht unzustellbar ist (Fachbegriff „bounce“), wird
  Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertagen nach Versenden der
7 Kalendertage nach Unzustellbarkeitsbenachrichtigung eine weitere
E-Mail (im folgenden „2. Nachricht“ genannt) über komplett separate
Infrastruktur (Mailserver, Domain) versendet, um technische Probleme
auszuschließen. Sofern die 2. Nachricht ebenfalls unzustellbar ist,
endet die Mitgliedschaft aufgrund von Inaktivität.
§5.6b
  Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertage nach Versenden der
  1. Nachricht nicht gemeldet hat, wird eine weitere E-Mail versendet
  1. Nachricht nicht gemeldet hat, wird eine weitere E-Mail versendet
  (im folgenden „2. Nachricht“ genannt), die explizit darauf hinweist,
  (im folgenden „2. Nachricht“ genannt), die explizit darauf hinweist,
  dass Nicht-Antwort zur Beendigung der Mitgliedschaft führt.
  dass Nicht-Antwort binnen 30 Kalendertagen zur Beendigung der
Mitgliedschaft führt.
   
   
  Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertage nach Versenden der
  Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertagen nach Versenden der
  2. Nachricht noch immer nicht meldet, endet die Mitgliedschaft
  2. Nachricht noch immer nicht meldet, endet die Mitgliedschaft
  aufgrund von Inaktivität.
  aufgrund von Inaktivität.
 
 
§5.6b:
Kommentare? --[[User:SECuRE|sECuRE]] ([[User talk:SECuRE|talk]]) 12:21, 19 August 2012 (UTC)
Sofern die 1. oder 2. Nachricht unzustellbar sind (Fachbegriff „bounce“)
wird sieben Kalendertage nach der Unzustellbarkeitsmeldung jeweils ein erneuter
Zustellversuch über komplett separate Infrastruktur (Mailserver, Domain)
unternommen, um technische Probleme auf Senderseite auszuschließen.
Es gelten die Fristen wie in §5.6a ab dem Datum des erneuten Zustellversuches.
Ist der erneute Zustellversuch ebenfalls unzustellbar („bounce“), endet die
Mitgliedschaft nach Erhalt der Unzustellbarkeitsmeldung.

Revision as of 22:34, 19 September 2012

Die nächste MV findet am 2012-10-11 um 20:00 Uhr statt.

Tagesordnungspunkte:

  1. Bericht des Vorstands
    • Mitglied im RZL e.V. geworden
    • Teilnahme an Congress, GPN (mit Vortrag über das NoName-Router-Setup)
    • RGB2R entfallen letztes Jahr
    • Seit Ende Februar immer™ eine c¼h bei den Chaostreffs (yay/nay?)
    • Chaos-Stammtisch
    • Automatisierung der Mitgliedsgebühr-Reminder
  2. Bericht des Kassenprüfers (Atsutane)
  3. Entlastung des Vorstands
  4. Wahl des Vorstands
  5. Wahl des Kassenprüfers
  6. Wahl des Schriftführers
  7. Mitgliedsgebühren RZL
    • Beitrag wurde auf 20 €/Monat (Stand: 26.10.2011) erhöht, wir zahlen derzeit 10 €/Monat
    • Mitgliedschaft beibehalten yay/nay?
    • Falls beibehalten: Beitrag auf 20 €/Monat erhöhen yay/nay?
  8. Satzungsänderung bzgl inaktive Mitglieder
  9. discordia
    • Seit ≈ April 2009 kostet uns die Kiste 50 €/Monat
  10. Mitgliedsgebühren
  11. RGB2R
  12. Couches
    • Großer Aufwand fürs Aufbauen bei jedem Treff
    • Abgrenzung vom restlichen Chaostreff: Entweder mehr Couches kaufen und nurnoch Couches nutzen oder es sein lassen.


Geplante Satzungsänderung

§5.2:
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Inaktivität des Mitglieds,
Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen
Personen.

§5.6:
Sofern ein Mitglied länger als 150 Kalendertage nicht zu den
Treffen/Veranstaltungen des Vereins erscheint, keine
Mitgliedsbeiträge zahlt und nicht anderweitig
mit anderen Mitgliedern in Kontakt steht, wird eine formlose Nachricht
(im folgenden „1. Nachricht“ genannt) zur Feststellung der Aktivität
an das Mitglied via E-Mail versendet.

§5.6a:
Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertagen nach Versenden der
1. Nachricht nicht gemeldet hat, wird eine weitere E-Mail versendet
(im folgenden „2. Nachricht“ genannt), die explizit darauf hinweist,
dass Nicht-Antwort binnen 30 Kalendertagen zur Beendigung der
Mitgliedschaft führt.

Sofern sich das Mitglied binnen 30 Kalendertagen nach Versenden der
2. Nachricht noch immer nicht meldet, endet die Mitgliedschaft
aufgrund von Inaktivität.

§5.6b:
Sofern die 1. oder 2. Nachricht unzustellbar sind (Fachbegriff „bounce“)
wird sieben Kalendertage nach der Unzustellbarkeitsmeldung jeweils ein erneuter
Zustellversuch über komplett separate Infrastruktur (Mailserver, Domain)
unternommen, um technische Probleme auf Senderseite auszuschließen.

Es gelten die Fristen wie in §5.6a ab dem Datum des erneuten Zustellversuches.

Ist der erneute Zustellversuch ebenfalls unzustellbar („bounce“), endet die
Mitgliedschaft nach Erhalt der Unzustellbarkeitsmeldung.