Wallpaper: Difference between revisions
		
		
		
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Der Verein bietet den Mietgliedern zur eindeutigen Erkennung ein spezielles Wallpaper im 4:3 und 16:9 Format. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet dieses Wallpaper auf allen verwendeten Computern zu setzen. Sollten entsprechende Policies am Arbeitsplatz o.ae. das verbieten, kann eine Ausnahmeregel formlos beim Vorstand beantragt werden.  | Der Verein bietet den Mietgliedern zur eindeutigen Erkennung ein spezielles Wallpaper im 4:3 und 16:9 Format. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet dieses Wallpaper auf allen verwendeten Computern (inklusive Servern, im Falle dass keine GUI installiert ist, gilt es, auf Windows Server 2003 umzustellen oder - als Notlösung - einen X-Server zu installieren) zu setzen. Sollten entsprechende Policies am Arbeitsplatz o.ae. das verbieten, kann eine Ausnahmeregel formlos beim Vorstand beantragt werden.  | ||
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Revision as of 17:25, 9 January 2008
Der Verein bietet den Mietgliedern zur eindeutigen Erkennung ein spezielles Wallpaper im 4:3 und 16:9 Format. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet dieses Wallpaper auf allen verwendeten Computern (inklusive Servern, im Falle dass keine GUI installiert ist, gilt es, auf Windows Server 2003 umzustellen oder - als Notlösung - einen X-Server zu installieren) zu setzen. Sollten entsprechende Policies am Arbeitsplatz o.ae. das verbieten, kann eine Ausnahmeregel formlos beim Vorstand beantragt werden.



