Beitragsordnung

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§1 Höhe der Beiträge

  1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2 €.

§2 Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist quartalsweise zu zahlen und wird zum 15. eines jeden Monats fällig.
  2. Der Beitrag wird per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt. Es ist der individuelle Verwendungszweck anzugeben, der jedem Mitglied zugeteilt wurde. Der Verwendungszweck kann jederzeit beim Vorstand erfragt werden.